BFSG-Check
BFSG-Check: Gilt das Gesetz für Sie, und was findet ein Test?
Zwei Fragen helfen bei der Einordnung. Der Test zeigt, welche Barrieren sich automatisch messen lassen, und sagt offen, was er nicht sieht.
Ohne Anmeldung, Ergebnis kostenlos · Vollbericht 29 € (inkl. MwSt.), kein Abo · Diese Seite setzt keine Cookies
Zwei Fragen zur Einordnung
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern. Gemeint sind Angebote auf Websites oder in Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können, zum Beispiel Online-Shops (§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2 Nr. 26 BFSG).
Frage 1: Schließen Verbraucher über Ihre Website Verträge ab? Reine B2B-Angebote und Informationsseiten ohne Vertragsschluss nennt das Gesetz nach seinem Wortlaut nicht. Ob ein Kontakt- oder Terminformular schon dazu zählt, ist nicht geklärt.
Frage 2: Sind Sie ein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen anbietet? Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Diese Fragen beantworten Sie selbst; der Check kennt weder Ihre Beschäftigtenzahl noch Ihren Umsatz. Ob das Gesetz in Ihrem Fall gilt, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Was der Test misst
Der Check lässt axe-core in Ihrer geladenen Startseite laufen, mit den Regeln für WCAG 2.0 und 2.1 der Stufen A und AA. Jeder Befund nennt die Regel, das WCAG-Erfolgskriterium und die betroffenen Stellen.
Erkennt der Check Shop-Merkmale wie Warenkorb oder Kasse, weist er im Ergebnis auf das BFSG hin, als Hinweis zur Einordnung, nicht als Feststellung. Gefunden werden zum Beispiel:
- Bilder ohne Alternativtext
- Text mit zu geringem Kontrast
- Formularfelder und Schaltflächen ohne Beschriftung
- Links ohne erkennbaren Namen
- fehlende oder ungültige Angabe der Seitensprache
- gesperrtes Zoomen auf Mobilgeräten
Was der Test nicht sieht
Automatische Tests können Barrierefreiheit nicht abschließend feststellen. Für ein vollständiges Urteil ist eine manuelle Prüfung nötig, etwa der Bedienung per Tastatur, der Reihenfolge beim Vorlesen und der Verständlichkeit der Texte.
Ein Ergebnis ohne Befund heißt deshalb nicht, dass Ihre Website barrierefrei ist. Ein Siegel oder Zertifikat stellen wir aus diesem Grund nicht aus.
Maßstab, Aufsicht und Bußgeldrahmen
Die europäische Norm EN 301 549 verweist in der geltenden Fassung V3.2.1 auf WCAG 2.1 AA. Die Fassung V4.1.1 mit WCAG 2.2 AA ist am 02.09.2026 erschienen, aber noch nicht im EU-Amtsblatt zitiert (Stand 12.10.2026). Der Lotsencheck prüft den automatisch prüfbaren Teil von WCAG 2.1 A und AA.
Zuständig für die Marktüberwachung ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € vor (§ 37 BFSG). Das ist ein Höchstrahmen; für einzelne Fälle gibt es Übergangsregeln (§ 38 BFSG).
Häufige Fragen
Bin ich vom BFSG betroffen?
Das können wir nicht beurteilen. Zwei Fragen helfen bei der Einordnung: Schließen Verbraucher über Ihre Website Verträge ab? Und sind Sie ein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen anbietet (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme)?
Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Gilt das BFSG auch für B2B-Websites?
Erfasst sind nach dem Wortlaut Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern (§ 2 Nr. 26 BFSG). Reine B2B-Angebote nennt das Gesetz nicht. Grenzfälle, etwa gemischte Kundschaft, sind nicht abschließend geklärt.
Bekomme ich nach dem Test ein Siegel oder Zertifikat?
Nein. Ein automatischer Test kann Barrierefreiheit nicht feststellen, deshalb stellen wir kein Siegel aus. Sie bekommen Befunde mit Beleg und Reparaturschritten, die Ihr Webdienstleister abarbeiten kann.
Hilft ein Barrierefreiheits-Overlay?
Ein Overlay ist ein Skript, das eine Website nachträglich anpassen soll. Die US-Handelsbehörde FTC hat den Overlay-Anbieter accessiBe 2025 zur Zahlung von 1 Mio. US-Dollar verpflichtet, weil er unbelegt behauptet hatte, mit seinem Werkzeug erfülle jede Website die WCAG.
Der Lotsencheck verändert Ihre Website nicht. Er zeigt, wo die Barrieren im Code sitzen, damit sie dort behoben werden.
Was kostet der BFSG-Check?
Das Ergebnis ist kostenlos. Der Vollbericht mit allen Befunden, betroffenen Stellen und Reparaturschritten kostet 29 € (inkl. MwSt.), einmalig, inklusive 1 Nachcheck innerhalb von 30 Tagen.
Quellen
- § 1 BFSG (Anwendungsbereich) · Stand 12.10.2026
- § 2 BFSG (Begriffsbestimmungen) · Stand 12.10.2026
- § 3 BFSG (Ausnahme für Kleinstunternehmen) · Stand 12.10.2026
- § 37 BFSG (Bußgeldvorschriften) · Stand 12.10.2026
- § 38 BFSG (Übergangsbestimmungen) · Stand 12.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Gewerbeaufsicht: BFSG und MLBF · Stand 12.10.2026
- National Disability Authority: EN 301 549 V4.1.1 veröffentlicht · Stand 12.10.2026
- W3C WAI: Selecting Web Accessibility Evaluation Tools · Stand 12.10.2026
- FTC: Final Order gegen accessiBe vom 22.04.2025 · Stand 12.10.2026
Barrierefreiheit Ihrer Website messen
Der Test zeigt den automatisch prüfbaren Teil nach WCAG 2.1 A und AA, im Vollbericht mit betroffenen Stellen und Reparaturschritten.