Ergebnis
0 €
- Technische Wertung Ihrer Website
- Zahl der Befunde in jedem der sechs Bereiche
- Der wichtigste Befund ausführlich
- Messwerte: Anfragen, fremde Server, Cookies vor der Einwilligung
Lotsencheck · Website-Prüfung von HarborBitLotsencheck
Sechs Bereiche von Datenschutz bis Ladezeit, gemessen im echten Browser statt geraten.
Was geprüft wird
Unser Prüf-Browser ruft Ihre Startseite auf wie ein Erstbesucher, der noch nichts angeklickt hat. Gemessen wird, was dabei tatsächlich passiert: jede Anfrage, jedes Cookie, jeder Header.
Eigener Chromium-Browser auf unserem Server · Messung vor jeder Einwilligung
axe-core 4.13 · WCAG 2.1 A und AA, automatisch prüfbarer Teil
Textabgleich der verlinkten Seiten · keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit
Passive Prüfung wie ein Besucher · keine Angriffe, keine Port-Scans
Startseite plus Standarddateien wie robots.txt und Sitemap
Lighthouse 13.5 · Smartphone mit simulierter Mobilfunkverbindung · Labormessung
Automatische Tests finden nicht jede Barriere und prüfen nicht, ob Ihre Angaben inhaltlich stimmen. Was der Check nicht prüfen konnte, steht im Ergebnis.
Der Unterschied
Jeder Befund stammt aus einem echten Browserbesuch und trägt seinen Beleg: die Adresse der Anfrage, den Namen des Cookies, den Header-Wert oder das betroffene Element. Was vor der Einwilligung lädt, wird gemessen, nicht aus dem Quelltext geraten.
Der Vollbericht ist als Arbeitsauftrag geschrieben: Befunde nach Dringlichkeit, zu jedem Befund Reparaturschritte für WordPress, Shopify, Wix oder eigenen Code. Sie leiten ihn an Ihren Webdienstleister weiter, als Link oder als PDF.
Nach der Reparatur starten Sie den Nachcheck. Er misst dieselbe Website erneut und zeigt, welche Befunde behoben sind und welche offen bleiben. Inklusive, einmal innerhalb von 30 Tagen.
Warum es zählt
Die Beträge sind gesetzliche Obergrenzen, keine typischen Summen. Ob eine Regel für Ihre Website gilt, hängt von Umständen ab, die ein automatischer Check nicht sieht.
bis zu 300.000 €
Bußgeldrahmen nach § 28 Abs. 2 TDDDG
Cookies, Local Storage und Ähnliches dürfen nur mit Einwilligung gesetzt oder ausgelesen werden. Ausnahmen gelten, wenn der Zugriff für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (§ 25 TDDDG).
§ 28 TDDDG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026
100 €
Schadensersatz in einem Einzelfall, LG München I 2022
Das LG München I sprach 2022 einem Besucher 100 € Schadensersatz zu, weil eingebundene Google Fonts seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertrugen (Az. 3 O 17493/20). Automatisiert provozierte „Abmahnungen“ bewertete dasselbe Gericht 2023 als rechtsmissbräuchlich (Az. 4 O 13063/22).
LG München I, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20 · Stand 12.10.2026
bis zu 50.000 €
Bußgeldrahmen nach § 33 Abs. 6 DDG
Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Seit dem 14. Mai 2024 steht diese Pflicht in § 5 DDG, vorher in § 5 TMG.
§ 33 DDG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026
bis zu 100.000 €
Bußgeldrahmen nach § 37 Abs. 2 BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG auch für Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3 BFSG).
§ 37 BFSG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026
2,5 s
Grenze für einen guten LCP-Wert
Mit den Web Vitals gibt Google Richtwerte für eine gute Nutzererfahrung vor. Der größte sichtbare Inhalt (Largest Contentful Paint) sollte nach höchstens 2,5 Sekunden stehen, gemessen am 75. Perzentil der Seitenaufrufe.
Web Vitals, web.dev · Stand 12.10.2026
Zur Einordnung: Bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtinformationen im Online-Bereich können Mitbewerber keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Dasselbe gilt bei Datenschutzpflichten von Unternehmen mit in der Regel weniger als 250 Beschäftigten. Der Lotsencheck ist ein technischer Befund, keine Rechtsberatung.
So läuft es ab
Sie geben die Adresse Ihrer Website ein. Keine Anmeldung, kein Konto, keine E-Mail-Adresse.
Der Prüf-Browser fährt die sechs Bereiche nacheinander ab. Sie sehen, welcher Bereich gerade dran ist; nach wenigen Minuten steht das Ergebnis.
Kostenlos: Wertung, Befunde je Bereich und der wichtigste Befund ausführlich. Der Vollbericht für 29 € (inkl. MwSt.) enthält alle Befunde mit Beleg und Reparaturschritten, zum Weiterleiten an Ihren Webdienstleister.
Beispielbericht
Der Beispielbericht ist ein echter Prüflauf auf einer Demo-Website, die wir selbst gebaut und absichtlich mit typischen Mängeln versehen haben. So sehen Befunde, Belege und Reparaturschritte im Vollbericht aus.
Beispiel: unsere Demo-Website mit absichtlichen Mängeln · 12.10.2026
Beim ersten Aufruf von https://musterwerft.example/ wurden vor jeder Interaktion mit einem Cookie-Banner 3 Anfragen an googleads.g.doubleclick.net und static.doubleclick.net gesendet (erste nach 2,3 s). Dabei erhält Google Ads / DoubleClick technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Werbe- und Conversion-Skripte von Google laden Inhalte und setzen Kennungen zur Wiedererkennung. Dabei werden technisch bedingt mindestens die IP-Adresse und Browserdaten der Besucher übermittelt an Google.
https://googleads.g.doubleclick.net/pagead/idhttps://static.doubleclick.net/instream/ad_status.jshttps://googleads.g.doubleclick.net/pagead/id?slf_rd=1Bei jeder Anfrage an einen fremden Server erhält dessen Betreiber technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt die Rechtsgrundlagen, auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann, darunter die Einwilligung und das berechtigte Interesse. Speichert oder liest der Dienst zusätzlich Informationen auf dem Gerät (z. B. Cookies), verlangt § 25 TDDDG dafür grundsätzlich eine Einwilligung, mit zwei Ausnahmen (§ 25 Abs. 2 TDDDG).
Grenze der Prüfung: Ob für Ihre Website eine Rechtsgrundlage besteht, prüfen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Vor jeder Einwilligung wurden 4 Cookies gesetzt, die bekannten Analyse- oder Werbediensten zugeordnet sind: YSC, VISITOR_INFO1_LIVE, VISITOR_PRIVACY_METADATA und __Secure-ROLLOUT_TOKEN.
.youtube.com · Laufzeit: Sitzung · Drittanbieter.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter§ 25 TDDDG verlangt für das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher und für das Auslesen solcher Informationen (z. B. Cookies, Local Storage) grundsätzlich eine Einwilligung. Ausgenommen sind die reine Übertragung einer Nachricht und Fälle, in denen der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert (§ 25 Abs. 2 TDDDG).
Grenze der Prüfung: Ob einer Ihrer Einträge unter diese Ausnahme fällt, beurteilen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Beim ersten Aufruf von https://musterwerft.example/ wurden vor jeder Interaktion mit einem Cookie-Banner 3 Anfragen an fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com gesendet (erste nach 2 s). Dabei erhält Google Fonts technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Beim Laden der Schriften baut der Browser eine Verbindung zu Servern von Google auf. Dabei werden technisch bedingt mindestens die IP-Adresse und Browserdaten der Besucher übermittelt an Google.
https://fonts.googleapis.com/css2?family=Lora:wght@400;600&display=swaphttps://fonts.gstatic.com/s/lora/v37/0QIvMX1D_JOuMwr7Iw.woff2https://fonts.gstatic.com/s/roboto/v48/KFO7CnqEu92Fr1ME7kSn66aGLdTylUAMa3yUBA.woff2Bei jeder Anfrage an einen fremden Server erhält dessen Betreiber technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt die Rechtsgrundlagen, auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann, darunter die Einwilligung und das berechtigte Interesse. Das LG München I hat 2022 einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website beim Aufruf über eingebundene Google Fonts seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertrug; ein berechtigtes Interesse verneinte das Gericht, weil sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google-Servern nutzen lassen (Urt. v. 20.01.2022, 3 O 17493/20). Automatisiert provozierte Forderungen hat dasselbe Gericht 2023 als rechtsmissbräuchlich bewertet (Urt. v. 30.03.2023, 4 O 13063/22).
Grenze der Prüfung: Ob für Ihre Website eine Rechtsgrundlage besteht, prüfen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Preis
Das Ergebnis ist kostenlos. Den Vollbericht kaufen Sie nur, wenn Sie ihn brauchen: einmalig, ohne Abo, ohne Konto.
0 €
29 € inkl. MwSt.
Bestellt wird auf der Ergebnisseite Ihrer Prüfung. Der Bericht steht sofort nach der Zahlung bereit.
Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto · Rechnung per E-Mail · Zahlung über Stripe
Selbst geprüft
Diese Seite setzt keine Cookies und lädt beim Aufruf nichts von fremden Servern: keine externen Schriften, kein Tracking-Pixel, keine eingebetteten Videos. Gemessen mit demselben Check, den Sie hier starten. Erst wenn Sie bezahlen, leiten wir Sie zu unserem Zahlungsdienstleister Stripe weiter.
Gemessen am 12.10.2026 mit dem Lotsencheck.
HarborBit · Metropolregion Hamburg
HarborBit ist ein Technologieunternehmen aus der Metropolregion Hamburg. Wir bauen und betreiben eigene digitale Produkte; der Lotsencheck ist eines davon.
Geprüft wird auf unserem eigenen Server mit einem eigenen Chromium-Browser. Die Adresse, die Sie eingeben, geht an keinen Analyse- oder Werbedienst.
Fragen beantworten wir per E-Mail. Einen Verkaufsanruf gibt es nicht: Der Preis steht offen da, und der Beispielbericht zeigt vorher, was Sie bekommen.
Kontakt: info@harborbit.de · Über HarborBit
Fragen
Nein. Der Lotsencheck ist ein automatisierter technischer Check. Er stellt fest, was Ihre Website tut, etwa welche Server sie vor der Einwilligung kontaktiert, und nennt dazu den allgemeinen rechtlichen Hintergrund mit Quelle.
Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen. Dazu gehören etwa Ihr Geschäftsmodell, Ihre Einwilligungstexte und Ihre Verträge. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Bericht liefert dafür die technischen Fakten.
Das kann kein automatischer Check zusagen, und wir tun es nicht. Der Lotsencheck zeigt technische Auffälligkeiten, die rechtlich relevant sein können, jeweils mit Beleg.
Ein Ergebnis ohne Befund heißt nicht, dass Ihre Website alle Anforderungen erfüllt. Es heißt, dass in den automatisch geprüften Punkten nichts aufgefallen ist.
Geprüft werden sechs Bereiche: Datenschutz und Cookies vor der Einwilligung, Barrierefreiheit, Pflichtangaben, Sicherheit, Auffindbarkeit und Ladezeit auf dem Smartphone. Die Barrierefreiheit prüfen wir nach WCAG 2.1 A und AA, soweit sich das automatisch prüfen lässt.
Nicht geprüft werden Inhalte hinter Anmeldung oder Formularen und alles, was erst nach einer Zustimmung lädt. Auch die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen wir nicht, ebenso wenig, was nur ein Mensch beurteilen kann, etwa die Bedienung per Tastatur. Einzelheiten stehen auf der Seite Methode und Prüf-Bot.
Wenige Minuten; am längsten braucht die Ladezeit-Messung. Auf der Prüfseite sehen Sie, welcher Bereich gerade dran ist. Sie können die Seite schließen: Das Ergebnis bleibt über den Link abrufbar.
Wir speichern die geprüfte Adresse und das Ergebnis 90 Tage, bei gekauften Berichten 12 Monate. Für den Check brauchen wir weder Ihren Namen noch ein Konto, und Ihre IP-Adresse speichern wir dafür nicht. Gegen Missbrauch zählen wir Prüfungen über einen pseudonymisierten Prüfwert mit täglich wechselndem Schlüssel.
Diese Seite setzt keine Cookies. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Der Vollbericht kostet 29 € (inkl. MwSt.), einmalig. Kein Abo, kein Konto, keine Laufzeit. Die Rechnung kommt per E-Mail.
Bezahlt wird erst nach der kostenlosen Prüfung, auf der Ergebnisseite. Sie sehen also vorher, wie viele Befunde Ihre Website hat.
Im Vollbericht steht die Schaltfläche „Nachcheck starten“. Nach der Reparatur prüfen Sie damit dieselbe Website einmal erneut, innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf.
Sie erhalten einen zweiten Bericht, der zeigt, welche Befunde behoben sind, welche offen bleiben und was neu hinzugekommen ist. Der Nachcheck ist im Preis enthalten.
Über „Bericht weiterleiten“ öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem Link zum Bericht; Sie entscheiden, an wen er geht. Oder Sie speichern den Bericht über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF.
Jeder Befund nennt Beleg, Ursache und Reparaturschritte für WordPress, Shopify, Wix oder eigenen Code. Ihr Webdienstleister braucht dafür keinen Zugang zu unserem System.
Dann kann der Check die Seite nicht oder nur teilweise auswerten. Das steht im Ergebnis unter den Grenzen der Prüfung. Einen Bot-Schutz oder ein Captcha umgehen wir nicht.
Die Kennung unseres Prüf-Browsers finden Sie auf der Seite Methode und Prüf-Bot.
Nur wer den Link kennt. Ergebnisseiten sind für Suchmaschinen gesperrt und nirgends öffentlich aufgelistet. Geben Sie den Link nur an Personen weiter, die das Ergebnis sehen sollen.
Adresse eingeben, Prüfung verfolgen, Ergebnis lesen. Kostenlos und ohne Anmeldung; den Vollbericht kaufen Sie nur, wenn Sie ihn brauchen.