Lotsencheck · Website-Prüfung von HarborBitLotsencheck

Ihre Website, geprüft. Als Auftrag für Ihren Web­dienst­leister.

Sechs Bereiche von Datenschutz bis Ladezeit, gemessen im echten Browser statt geraten.

  • Ohne Anmeldung, Ergebnis kostenlos
  • Vollbericht 29 € (inkl. MwSt.), kein Abo
  • Diese Seite setzt keine Cookies

Beispielbericht ansehen

HarborBit-Logo: Wappen mit Hamburger Burg über einem Schiff mit HB-Monogramm, links Containerhafen, rechts Elbphilharmonie und Michel, Banner „HarborBit – Innovation Made in Hamburg“
  1. Datenschutz-Technik
  2. Barrierefreiheit
  3. Pflichtangaben
  4. Sicherheit
  5. Auffindbarkeit (SEO)
  6. Ladezeit

Was geprüft wird

Sechs Stationen, ein Durchgang

Unser Prüf-Browser ruft Ihre Startseite auf wie ein Erstbesucher, der noch nichts angeklickt hat. Gemessen wird, was dabei tatsächlich passiert: jede Anfrage, jedes Cookie, jeder Header.

  1. Datenschutz & Cookies

    • Verbindungen zu fremden Servern vor der Einwilligung, jeweils mit Adresse
    • Cookies und Speichereinträge vor der Einwilligung, mit Domain und Laufzeit
    • Cookie-Banner erkannt? Dann Ablehnen-Test: Was lädt nach „Ablehnen“ weiter?

    Eigener Chromium-Browser auf unserem Server · Messung vor jeder Einwilligung

  2. Barrierefreiheit

    • Alternativtexte, Kontraste, Beschriftungen von Feldern und Schaltflächen
    • Seitensprache, Linknamen, Listen, Zoom auf Mobilgeräten
    • Jede Regel mit WCAG-Kriterium und den betroffenen Stellen

    axe-core 4.13 · WCAG 2.1 A und AA, automatisch prüfbarer Teil

  3. Pflichtangaben

    • Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt und erreichbar
    • Typische Angaben erkennbar: E-Mail, Anschrift, Register, Vertretung
    • Veraltete Verweise: § 5 TMG, TTDSG, Privacy Shield, OS-Plattform

    Textabgleich der verlinkten Seiten · keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit

  4. Sicherheit

    • HTTPS, Gültigkeit des Zertifikats, Weiterleitung von http:// auf https://
    • Sicherheits-Header: HSTS, Content-Security-Policy, Schutz vor Clickjacking
    • Veraltete jQuery- oder PHP-Version, sichtbare Software-Versionen, Mixed Content

    Passive Prüfung wie ein Besucher · keine Angriffe, keine Port-Scans

  5. Auffindbarkeit (SEO)

    • Indexierbarkeit: noindex, robots.txt, Statuscode der Startseite
    • Seitentitel, Meta-Beschreibung, genau eine Hauptüberschrift
    • Sitemap, kanonische URL, Viewport, Open Graph, strukturierte Daten

    Startseite plus Standarddateien wie robots.txt und Sitemap

  6. Ladezeit

    • Ladezeit-Wertung auf dem Smartphone
    • Largest Contentful Paint, Layout-Verschiebung (CLS), Blockierzeit (TBT)
    • Seitengewicht und die größten Einsparmöglichkeiten

    Lighthouse 13.5 · Smartphone mit simulierter Mobilfunkverbindung · Labormessung

Automatische Tests finden nicht jede Barriere und prüfen nicht, ob Ihre Angaben inhaltlich stimmen. Was der Check nicht prüfen konnte, steht im Ergebnis.

Der Unterschied

Gemessen, beauftragt, nachgewiesen.

  1. Gemessen

    Jeder Befund stammt aus einem echten Browserbesuch und trägt seinen Beleg: die Adresse der Anfrage, den Namen des Cookies, den Header-Wert oder das betroffene Element. Was vor der Einwilligung lädt, wird gemessen, nicht aus dem Quelltext geraten.

  2. Beauftragt

    Der Vollbericht ist als Arbeitsauftrag geschrieben: Befunde nach Dringlichkeit, zu jedem Befund Reparaturschritte für WordPress, Shopify, Wix oder eigenen Code. Sie leiten ihn an Ihren Webdienstleister weiter, als Link oder als PDF.

  3. Nachgewiesen

    Nach der Reparatur starten Sie den Nachcheck. Er misst dieselbe Website erneut und zeigt, welche Befunde behoben sind und welche offen bleiben. Inklusive, einmal innerhalb von 30 Tagen.

Warum es zählt

Was gilt, mit Norm und Fundstelle

Die Beträge sind gesetzliche Obergrenzen, keine typischen Summen. Ob eine Regel für Ihre Website gilt, hängt von Umständen ab, die ein automatischer Check nicht sieht.

  • bis zu 300.000 €

    Bußgeldrahmen nach § 28 Abs. 2 TDDDG

    Speichern auf dem Gerät nur mit Einwilligung

    Cookies, Local Storage und Ähnliches dürfen nur mit Einwilligung gesetzt oder ausgelesen werden. Ausnahmen gelten, wenn der Zugriff für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist (§ 25 TDDDG).

    § 28 TDDDG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026

  • 100 €

    Schadensersatz in einem Einzelfall, LG München I 2022

    Google Fonts: zwei Urteile, ein Gericht

    Das LG München I sprach 2022 einem Besucher 100 € Schadensersatz zu, weil eingebundene Google Fonts seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertrugen (Az. 3 O 17493/20). Automatisiert provozierte „Abmahnungen“ bewertete dasselbe Gericht 2023 als rechtsmissbräuchlich (Az. 4 O 13063/22).

    LG München I, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20 · Stand 12.10.2026

  • bis zu 50.000 €

    Bußgeldrahmen nach § 33 Abs. 6 DDG

    Impressum: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar

    Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Seit dem 14. Mai 2024 steht diese Pflicht in § 5 DDG, vorher in § 5 TMG.

    § 33 DDG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026

  • bis zu 100.000 €

    Bußgeldrahmen nach § 37 Abs. 2 BFSG

    Barrierefreiheit im Online-Geschäft

    Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG auch für Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 3 Abs. 3 BFSG).

    § 37 BFSG, gesetze-im-internet.de · Stand 12.10.2026

  • 2,5 s

    Grenze für einen guten LCP-Wert

    Ladezeit auf dem Smartphone

    Mit den Web Vitals gibt Google Richtwerte für eine gute Nutzererfahrung vor. Der größte sichtbare Inhalt (Largest Contentful Paint) sollte nach höchstens 2,5 Sekunden stehen, gemessen am 75. Perzentil der Seitenaufrufe.

    Web Vitals, web.dev · Stand 12.10.2026

Zur Einordnung: Bei Abmahnungen wegen fehlender Pflichtinformationen im Online-Bereich können Mitbewerber keine Abmahnkosten verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG). Dasselbe gilt bei Datenschutzpflichten von Unternehmen mit in der Regel weniger als 250 Beschäftigten. Der Lotsencheck ist ein technischer Befund, keine Rechtsberatung.

So läuft es ab

Drei Schritte bis zum Auftrag

  1. Adresse eingeben

    Sie geben die Adresse Ihrer Website ein. Keine Anmeldung, kein Konto, keine E-Mail-Adresse.

  2. Prüfung verfolgen

    Der Prüf-Browser fährt die sechs Bereiche nacheinander ab. Sie sehen, welcher Bereich gerade dran ist; nach wenigen Minuten steht das Ergebnis.

  3. Ergebnis lesen, Auftrag weitergeben

    Kostenlos: Wertung, Befunde je Bereich und der wichtigste Befund ausführlich. Der Vollbericht für 29 € (inkl. MwSt.) enthält alle Befunde mit Beleg und Reparaturschritten, zum Weiterleiten an Ihren Webdienstleister.

Beispielbericht

Ein echter Bericht, bevor Sie zahlen

Der Beispielbericht ist ein echter Prüflauf auf einer Demo-Website, die wir selbst gebaut und absichtlich mit typischen Mängeln versehen haben. So sehen Befunde, Belege und Reparaturschritte im Vollbericht aus.

49 von 100
Wertung 49 von 100

Beispiel: unsere Demo-Website mit absichtlichen Mängeln · 12.10.2026

  • Datenschutz-Technik0
  • Barrierefreiheit76
  • Pflichtangaben81
  • Sicherheit92
  • Auffindbarkeit (SEO)91
  • Ladezeit98
Kritisch Datenschutz-Technik 3× Google Ads / DoubleClick vor jeder Einwilligung geladen

Beim ersten Aufruf von https://musterwerft.example/ wurden vor jeder Interaktion mit einem Cookie-Banner 3 Anfragen an googleads.g.doubleclick.net und static.doubleclick.net gesendet (erste nach 2,3 s). Dabei erhält Google Ads / DoubleClick technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Werbe- und Conversion-Skripte von Google laden Inhalte und setzen Kennungen zur Wiedererkennung. Dabei werden technisch bedingt mindestens die IP-Adresse und Browserdaten der Besucher übermittelt an Google.

Beleg

  • Anfrage vor Einwilligunghttps://googleads.g.doubleclick.net/pagead/id
  • Anfrage vor Einwilligunghttps://static.doubleclick.net/instream/ad_status.js
  • Anfrage vor Einwilligunghttps://googleads.g.doubleclick.net/pagead/id?slf_rd=1

Warum es zählt

Bei jeder Anfrage an einen fremden Server erhält dessen Betreiber technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt die Rechtsgrundlagen, auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann, darunter die Einwilligung und das berechtigte Interesse. Speichert oder liest der Dienst zusätzlich Informationen auf dem Gerät (z. B. Cookies), verlangt § 25 TDDDG dafür grundsätzlich eine Einwilligung, mit zwei Ausnahmen (§ 25 Abs. 2 TDDDG).

So beheben

  1. Das Skript erst nach aktiver Zustimmung laden (über das Einwilligungs-Tool blockieren) oder auf den Dienst verzichten.
  2. Soll Google Ads / DoubleClick erst nach Zustimmung laden: über ein Einwilligungs-Tool einbinden, das den Dienst bis zum Klick auf „Zustimmen“ blockiert.
  3. Test: Seite im privaten Browserfenster öffnen, nichts anklicken und in den Entwicklerwerkzeugen (Reiter „Netzwerk“) nach googleads.g.doubleclick.net filtern. Bei korrekter Umsetzung erscheint dort keine Anfrage.

Grenze der Prüfung: Ob für Ihre Website eine Rechtsgrundlage besteht, prüfen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Kritisch Datenschutz-Technik 4× 4 Tracking-Cookies vor der Einwilligung gesetzt

Vor jeder Einwilligung wurden 4 Cookies gesetzt, die bekannten Analyse- oder Werbediensten zugeordnet sind: YSC, VISITOR_INFO1_LIVE, VISITOR_PRIVACY_METADATA und __Secure-ROLLOUT_TOKEN.

Beleg

  • YSC.youtube.com · Laufzeit: Sitzung · Drittanbieter
  • VISITOR_INFO1_LIVE.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter
  • VISITOR_PRIVACY_METADATA.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter
  • __Secure-ROLLOUT_TOKEN.youtube.com · Laufzeit: 180 Tage · Drittanbieter

Warum es zählt

§ 25 TDDDG verlangt für das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher und für das Auslesen solcher Informationen (z. B. Cookies, Local Storage) grundsätzlich eine Einwilligung. Ausgenommen sind die reine Übertragung einer Nachricht und Fälle, in denen der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert (§ 25 Abs. 2 TDDDG).

So beheben

  1. Anhand der Belege (Name und Domain) das Skript ermitteln, das die Cookies setzt.
  2. Dieses Skript erst nach Zustimmung laden: über das Einwilligungs-Tool oder indem es aus dem festen Seitenquelltext entfernt und erst nach dem Klick nachgeladen wird.
  3. Test im privaten Browserfenster: Vor dem Klick im Cookie-Banner erscheinen diese Cookies bei korrekter Umsetzung nicht (Entwicklerwerkzeuge, Reiter „Anwendung“ bzw. „Speicher“).

Grenze der Prüfung: Ob einer Ihrer Einträge unter diese Ausnahme fällt, beurteilen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Hoch Datenschutz-Technik 3× Google Fonts vor jeder Einwilligung geladen

Beim ersten Aufruf von https://musterwerft.example/ wurden vor jeder Interaktion mit einem Cookie-Banner 3 Anfragen an fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com gesendet (erste nach 2 s). Dabei erhält Google Fonts technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Beim Laden der Schriften baut der Browser eine Verbindung zu Servern von Google auf. Dabei werden technisch bedingt mindestens die IP-Adresse und Browserdaten der Besucher übermittelt an Google.

Beleg

  • Anfrage vor Einwilligunghttps://fonts.googleapis.com/css2?family=Lora:wght@400;600&display=swap
  • Anfrage vor Einwilligunghttps://fonts.gstatic.com/s/lora/v37/0QIvMX1D_JOuMwr7Iw.woff2
  • Anfrage vor Einwilligunghttps://fonts.gstatic.com/s/roboto/v48/KFO7CnqEu92Fr1ME7kSn66aGLdTylUAMa3yUBA.woff2

Warum es zählt

Bei jeder Anfrage an einen fremden Server erhält dessen Betreiber technisch bedingt die IP-Adresse der Besucher. Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt die Rechtsgrundlagen, auf die sich eine Verarbeitung personenbezogener Daten stützen kann, darunter die Einwilligung und das berechtigte Interesse. Das LG München I hat 2022 einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website beim Aufruf über eingebundene Google Fonts seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertrug; ein berechtigtes Interesse verneinte das Gericht, weil sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google-Servern nutzen lassen (Urt. v. 20.01.2022, 3 O 17493/20). Automatisiert provozierte Forderungen hat dasselbe Gericht 2023 als rechtsmissbräuchlich bewertet (Urt. v. 30.03.2023, 4 O 13063/22).

So beheben

  1. Schriftdateien herunterladen (z. B. als WOFF2), vom eigenen Server ausliefern und alle Verweise auf fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com entfernen – auch in Theme, Plugins und eingebundenen CSS-Dateien (@import).
  2. Soll Google Fonts erst nach Zustimmung laden: über ein Einwilligungs-Tool einbinden, das den Dienst bis zum Klick auf „Zustimmen“ blockiert.
  3. Test: Seite im privaten Browserfenster öffnen, nichts anklicken und in den Entwicklerwerkzeugen (Reiter „Netzwerk“) nach fonts.googleapis.com filtern. Bei korrekter Umsetzung erscheint dort keine Anfrage.

Grenze der Prüfung: Ob für Ihre Website eine Rechtsgrundlage besteht, prüfen wir nicht. Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen (z. B. Ihr Geschäftsmodell, Einwilligungstexte, Verträge). Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Preis

Erst prüfen, dann entscheiden

Das Ergebnis ist kostenlos. Den Vollbericht kaufen Sie nur, wenn Sie ihn brauchen: einmalig, ohne Abo, ohne Konto.

Ergebnis

0 €

  • Technische Wertung Ihrer Website
  • Zahl der Befunde in jedem der sechs Bereiche
  • Der wichtigste Befund ausführlich
  • Messwerte: Anfragen, fremde Server, Cookies vor der Einwilligung
Kostenlos prüfen

Vollbericht

29 € inkl. MwSt.

  • Alle Befunde mit Beleg, Erklärung und Quelle
  • Reparaturschritte je Befund für WordPress, Shopify, Wix oder eigenen Code
  • Arbeitsauftrag nach Dringlichkeit, zum Weiterleiten an Ihren Webdienstleister
  • Tiefenprüfung von bis zu 25 Unterseiten auf fremde Server und Cookies
  • Inklusive 1 Nachcheck innerhalb von 30 Tagen
  • Als PDF speichern über die Druckfunktion Ihres Browsers
Zuerst kostenlos prüfen

Bestellt wird auf der Ergebnisseite Ihrer Prüfung. Der Bericht steht sofort nach der Zahlung bereit.

Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto · Rechnung per E-Mail · Zahlung über Stripe

Selbst geprüft

Wir halten uns selbst daran

Diese Seite setzt keine Cookies und lädt beim Aufruf nichts von fremden Servern: keine externen Schriften, kein Tracking-Pixel, keine eingebetteten Videos. Gemessen mit demselben Check, den Sie hier starten. Erst wenn Sie bezahlen, leiten wir Sie zu unserem Zahlungsdienstleister Stripe weiter.

Cookies
0
Anfragen an fremde Server
0
Seitengewicht
183 KB
Speichereinträge im Browser
0

Gemessen am 12.10.2026 mit dem Lotsencheck.

HarborBit · Metropolregion Hamburg

Wer hinter dem Lotsencheck steht

HarborBit ist ein Technologieunternehmen aus der Metropolregion Hamburg. Wir bauen und betreiben eigene digitale Produkte; der Lotsencheck ist eines davon.

Geprüft wird auf unserem eigenen Server mit einem eigenen Chromium-Browser. Die Adresse, die Sie eingeben, geht an keinen Analyse- oder Werbedienst.

Fragen beantworten wir per E-Mail. Einen Verkaufsanruf gibt es nicht: Der Preis steht offen da, und der Beispielbericht zeigt vorher, was Sie bekommen.

Kontakt: info@harborbit.de · Über HarborBit

Fragen

Häufige Fragen

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Lotsencheck ist ein automatisierter technischer Check. Er stellt fest, was Ihre Website tut, etwa welche Server sie vor der Einwilligung kontaktiert, und nennt dazu den allgemeinen rechtlichen Hintergrund mit Quelle.

Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen. Dazu gehören etwa Ihr Geschäftsmodell, Ihre Einwilligungstexte und Ihre Verträge. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Bericht liefert dafür die technischen Fakten.

Ist meine Website nach dem Check rechtssicher?

Das kann kein automatischer Check zusagen, und wir tun es nicht. Der Lotsencheck zeigt technische Auffälligkeiten, die rechtlich relevant sein können, jeweils mit Beleg.

Ein Ergebnis ohne Befund heißt nicht, dass Ihre Website alle Anforderungen erfüllt. Es heißt, dass in den automatisch geprüften Punkten nichts aufgefallen ist.

Was wird geprüft, und was nicht?

Geprüft werden sechs Bereiche: Datenschutz und Cookies vor der Einwilligung, Barrierefreiheit, Pflichtangaben, Sicherheit, Auffindbarkeit und Ladezeit auf dem Smartphone. Die Barrierefreiheit prüfen wir nach WCAG 2.1 A und AA, soweit sich das automatisch prüfen lässt.

Nicht geprüft werden Inhalte hinter Anmeldung oder Formularen und alles, was erst nach einer Zustimmung lädt. Auch die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen wir nicht, ebenso wenig, was nur ein Mensch beurteilen kann, etwa die Bedienung per Tastatur. Einzelheiten stehen auf der Seite Methode und Prüf-Bot.

Wie lange dauert die Prüfung?

Wenige Minuten; am längsten braucht die Ladezeit-Messung. Auf der Prüfseite sehen Sie, welcher Bereich gerade dran ist. Sie können die Seite schließen: Das Ergebnis bleibt über den Link abrufbar.

Was passiert mit der Adresse, die ich eingebe?

Wir speichern die geprüfte Adresse und das Ergebnis 90 Tage, bei gekauften Berichten 12 Monate. Für den Check brauchen wir weder Ihren Namen noch ein Konto, und Ihre IP-Adresse speichern wir dafür nicht. Gegen Missbrauch zählen wir Prüfungen über einen pseudonymisierten Prüfwert mit täglich wechselndem Schlüssel.

Diese Seite setzt keine Cookies. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Was kostet der Vollbericht, gibt es ein Abo?

Der Vollbericht kostet 29 € (inkl. MwSt.), einmalig. Kein Abo, kein Konto, keine Laufzeit. Die Rechnung kommt per E-Mail.

Bezahlt wird erst nach der kostenlosen Prüfung, auf der Ergebnisseite. Sie sehen also vorher, wie viele Befunde Ihre Website hat.

Wie funktioniert der Nachcheck?

Im Vollbericht steht die Schaltfläche „Nachcheck starten“. Nach der Reparatur prüfen Sie damit dieselbe Website einmal erneut, innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf.

Sie erhalten einen zweiten Bericht, der zeigt, welche Befunde behoben sind, welche offen bleiben und was neu hinzugekommen ist. Der Nachcheck ist im Preis enthalten.

Wie gebe ich den Bericht an meinen Webdienstleister weiter?

Über „Bericht weiterleiten“ öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem Link zum Bericht; Sie entscheiden, an wen er geht. Oder Sie speichern den Bericht über die Druckfunktion Ihres Browsers als PDF.

Jeder Befund nennt Beleg, Ursache und Reparaturschritte für WordPress, Shopify, Wix oder eigenen Code. Ihr Webdienstleister braucht dafür keinen Zugang zu unserem System.

Unsere Website blockiert automatische Besuche. Was dann?

Dann kann der Check die Seite nicht oder nur teilweise auswerten. Das steht im Ergebnis unter den Grenzen der Prüfung. Einen Bot-Schutz oder ein Captcha umgehen wir nicht.

Die Kennung unseres Prüf-Browsers finden Sie auf der Seite Methode und Prüf-Bot.

Wer kann mein Ergebnis sehen?

Nur wer den Link kennt. Ergebnisseiten sind für Suchmaschinen gesperrt und nirgends öffentlich aufgelistet. Geben Sie den Link nur an Personen weiter, die das Ergebnis sehen sollen.

HarborBit-Logo: Wappen mit Hamburger Burg über einem Schiff mit HB-Monogramm, links Containerhafen, rechts Elbphilharmonie und Michel, Banner „HarborBit – Innovation Made in Hamburg“

Klarer Kurs für Ihre Website.

Adresse eingeben, Prüfung verfolgen, Ergebnis lesen. Kostenlos und ohne Anmeldung; den Vollbericht kaufen Sie nur, wenn Sie ihn brauchen.