Impressum-Check
Impressum prüfen: verlinkt, erreichbar, auf aktuellem Stand?
Der Check folgt dem Impressum-Link Ihrer Website und zeigt, welche typischen Angaben er findet und welche Verweise veraltet sind.
Ohne Anmeldung, Ergebnis kostenlos · Vollbericht 29 € (inkl. MwSt.), kein Abo · Diese Seite setzt keine Cookies
Was § 5 DDG verlangt
Wer geschäftsmäßig eine Website betreibt, muss bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Das gilt seit dem 14. Mai 2024 nach § 5 DDG, vorher nach § 5 TMG.
Fehlende, falsche oder unvollständige Angaben können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden (§ 33 DDG). Das ist ein Höchstrahmen; die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Zu den Angaben gehören unter anderem:
- Name und Anschrift; bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen
- Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich der E-Mail-Adresse
- Register und Registernummer, falls ein Eintrag besteht
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei zulassungspflichtiger Tätigkeit die Aufsichtsbehörde; bei reglementierten Berufen Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsregeln
- Ein Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation, falls zutreffend
Was der Check prüft
Der Check sucht auf Ihrer Startseite den Link zum Impressum, ruft die Seite auf und prüft, ob sie erreichbar ist. Führt der Link auf eine Fehlerseite oder findet sich gar kein Link, erscheint das als Befund mit der geprüften Adresse.
Im Text der Impressumsseite sucht er nach typischen Angaben: E-Mail-Adresse, Anschrift mit Postleitzahl und Ort, Telefonnummer sowie bei Gesellschaften Register, Registernummer und vertretungsberechtigte Person.
Außerdem markiert er veraltete Verweise: „§ 5 TMG“ statt § 5 DDG und Links auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, die zum 20.07.2025 eingestellt wurde. Ein fehlender Link auf diese Plattform ist deshalb kein Befund.
Im Vollbericht prüft die Tiefenprüfung auf bis zu 25 Unterseiten, ob Impressum und Datenschutzerklärung auch dort verlinkt sind.
Was der Check nicht prüft
Ob Ihre Angaben richtig und vollständig sind, prüft der Check nicht. Er erkennt zum Beispiel, dass eine Registernummer dasteht, aber nicht, ob sie stimmt. Ob Sie eine Aufsichtsbehörde oder Kammer angeben sollten, hängt von Ihrer Tätigkeit ab und ist von außen nicht erkennbar.
Angaben, die nur als Bild oder per Skript eingeblendet werden, kann der Check nicht lesen. Suchmaschinen und Screenreader oft auch nicht, deshalb gehören sie als Text ins Impressum.
Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen, etwa von Ihrem Geschäftsmodell. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Befunde und ihre Reparatur
Der Link heißt „Kontakt“ oder „Rechtliches“: Beschriften Sie ihn eindeutig mit „Impressum“ und setzen Sie ihn in den Fußbereich jeder Seite.
Die E-Mail-Adresse steht nur als Bild: Schreiben Sie sie als normalen Text ins Impressum.
Das Impressum nennt noch „§ 5 TMG“: Ändern Sie den Verweis auf § 5 DDG. Sehen Sie bei der Gelegenheit die übrigen Rechtstexte durch, etwa auf Verweise zum TTDSG, das seit dem 14. Mai 2024 TDDDG heißt.
Ein Hinweis noch: Wer mehr als 10 Personen beschäftigt, muss zusätzlich angeben, ob er an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt (§ 36 VSBG). Die Beschäftigtenzahl ist von außen nicht erkennbar; der Check meldet dazu keinen Befund.
Häufige Fragen
Ist das eine rechtliche Prüfung meines Impressums?
Nein. Der Check stellt technisch fest, ob ein Impressum verlinkt und erreichbar ist und welche typischen Angaben im Text erkennbar sind. Ob Ihr Impressum vollständig und richtig ist, beurteilt er nicht.
Brauche ich überhaupt ein Impressum?
Die Pflicht gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste (§ 5 Abs. 1 DDG). Ob Ihre Website darunter fällt, hängt von Ihrem Angebot ab; das beurteilen wir nicht.
Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Mein Impressum verweist noch auf § 5 TMG. Was bedeutet das?
Das Telemediengesetz ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten; die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG. Der Check meldet den veralteten Verweis als Befund niedriger Schwere. Er ist ein Zeichen, dass die Rechtstexte länger nicht durchgesehen wurden.
Gehört der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Der Check meldet ein Fehlen des Links deshalb nicht; ein noch vorhandener Link erscheint als veraltet.
Was kostet der Impressum-Check?
Das Ergebnis ist kostenlos und umfasst alle sechs Prüfbereiche. Der Vollbericht mit allen Befunden, Belegen und Reparaturschritten kostet 29 € (inkl. MwSt.), einmalig, inklusive 1 Nachcheck innerhalb von 30 Tagen.
Quellen
- § 5 DDG (Allgemeine Informationspflichten) · Stand 12.10.2026
- § 33 DDG (Bußgeldvorschriften) · Stand 12.10.2026
- BGBl. 2024 I Nr. 149 (Digitale-Dienste-Gesetz, Inkrafttreten) · Stand 12.10.2026
- Verordnung (EU) 2024/3228 (Aufhebung der OS-Plattform) · Stand 12.10.2026
- § 36 VSBG (Allgemeine Informationspflicht) · Stand 12.10.2026
Ihr Impressum im Check
Adresse eingeben. Das Ergebnis zeigt, ob Impressum und Datenschutzerklärung erreichbar sind und welche typischen Angaben der Check findet.