DSGVO-Check

DSGVO-Check: Was lädt Ihre Website, bevor jemand zustimmt?

Ein echter Browser besucht Ihre Website wie ein Erstbesucher und hält fest, welche fremden Server, Cookies und Speichereinträge vor der Einwilligung auftauchen.

Ohne Anmeldung, Ergebnis kostenlos · Vollbericht 29 € (inkl. MwSt.), kein Abo · Diese Seite setzt keine Cookies

Warum der Zeitpunkt vor der Einwilligung zählt

Nach § 25 TDDDG ist es nur mit Einwilligung erlaubt, Informationen auf dem Gerät Ihrer Besucher zu speichern oder dort auszulesen, etwa Cookies oder Local Storage. Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen: die reine Übertragung einer Nachricht und Zugriffe, die unbedingt erforderlich sind, damit ein vom Nutzer ausdrücklich gewünschter Dienst funktioniert.

Daneben erhält bei jeder Verbindung zu einem fremden Server dessen Betreiber technisch bedingt die IP-Adresse des Besuchers. Das LG München I hat 2022 einem Besucher 100 € Schadensersatz zugesprochen, weil eingebundene Google Fonts seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übertrugen (Az. 3 O 17493/20). Automatisiert provozierte „Abmahnungen“ hat dasselbe Gericht 2023 als rechtsmissbräuchlich bewertet (Az. 4 O 13063/22).

Das frühere TTDSG heißt seit dem 14. Mai 2024 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Wer in seiner Datenschutzerklärung noch das TTDSG nennt, findet das im Check als Hinweis.

Was der Check misst

Gemessen wird beim Laden der Startseite, nach einer Wartezeit für nachladende Skripte und nach einmaligem Scrollen, ohne etwas anzuklicken. Was ein Tag-Manager erst nach dem Laden nachzieht, ist damit erfasst.

Jeder Befund trägt seinen Beleg, damit Ihr Webdienstleister die Ursache findet. Im Ergebnis stehen:

  • jede Anfrage an einen fremden Server beim Erstbesuch, mit Adresse; bekannte Dienste mit Namen
  • Cookies vor der Einwilligung mit Name, Domain und Laufzeit, getrennt nach eigenen und fremden
  • Kennungen von Analyse- und Marketingdiensten im Local Storage und Session Storage
  • ob ein Cookie-Banner erkannt wird und was nach einem Klick auf „Ablehnen“ weiter lädt
  • ob erkannte Dienste in Ihrer Datenschutzerklärung genannt werden (automatischer Textabgleich)
  • ob Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt und erreichbar sind

Die Themen im Einzelnen

Alle Seiten nutzen denselben Check: Gleich, wo Sie die Adresse eingeben, geprüft werden immer alle sechs Bereiche.

Zu einzelnen Themen gibt es eigene Seiten mit Hintergrund und Grenzen:

Was der Check nicht kann

Er prüft Technik, nicht Recht. Ob für einen Dienst eine Ausnahme greift, ob Ihre Einwilligungstexte ausreichen oder ob Verträge mit Ihren Dienstleistern bestehen, sieht er nicht. Ein Ergebnis ohne Befund heißt nicht, dass Ihre Website alle Anforderungen erfüllt.

Er erfasst nichts, was erst nach Anmeldung, Formular-Eingabe oder Zustimmung lädt.

Ob in Ihrem Fall eine Pflicht besteht oder eine Ausnahme greift, hängt von Umständen ab, die wir nicht prüfen. Dazu gehören etwa Ihr Geschäftsmodell, Ihre Einwilligungstexte und Ihre Verträge. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Erfüllt meine Website nach dem Check die DSGVO?

Nein, das kann kein automatischer Check zusagen. Er zeigt technische Auffälligkeiten, die rechtlich relevant sein können, mit Beleg und Reparaturschritten. Datenschutzerklärung, Einwilligungstexte und Verträge prüft er nicht.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Das hängt davon ab, was Ihre Website speichert und lädt. Nach § 25 TDDDG braucht das Speichern und Auslesen auf dem Endgerät grundsätzlich eine Einwilligung, mit Ausnahmen für unbedingt Erforderliches.

Der Check zeigt Ihnen, was vor jeder Einwilligung passiert. Ob dafür in Ihrem Fall eine Einwilligung nötig ist, beurteilen wir nicht. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Was unterscheidet den Lotsencheck von einem Gratis-Scanner?

Er lädt Ihre Website in einem echten Browser, statt nur den Quelltext zu lesen, und jeder Befund trägt einen Beleg. Der Vollbericht ist als Arbeitsauftrag für Ihren Webdienstleister geschrieben, und der Nachcheck zeigt nach der Reparatur, was behoben ist.

Was kostet der DSGVO-Check?

Das Ergebnis ist kostenlos. Der Vollbericht kostet 29 € (inkl. MwSt.), einmalig, inklusive 1 Nachcheck innerhalb von 30 Tagen. Er enthält alle Befunde mit Belegen und Reparaturschritten sowie eine Tiefenprüfung von bis zu 25 Unterseiten.

Quellen

Was lädt Ihre Website vor der Einwilligung?

Geben Sie die Adresse ein. Das Ergebnis listet jede Verbindung zu fremden Servern und jedes Cookie vor der Einwilligung, mit Beleg.